Hebammenpraxis Kleine Wunder
Beleghebammenteam Brühl
Karanatsios Beesé Kirchner Partnerschaft
Immendorfer Straße 15b, 50321 Brühl
IK-Nummer: 450527870
E-Mail: Beleghebammenteam-Bruehl@gmx.de
(nachfolgend „Hebamme“ oder „Hebammengemeinschaft“ genannt)
Dieser Behandlungsvertrag und diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Hebammenhilfe durch die Hebammengemeinschaft gegenüber der Leistungsempfängerin.
Bitte lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch und senden Sie ihn bereits vor dem ersten Termin unterschrieben an uns zurück.
Dieser Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten gekündigt werden.
Ihnen steht bereits während der Schwangerschaft und nach der Geburt Hebammenhilfe zu.
Diese Leistungen sind Krankenkassenleistungen und erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Sie werden von der Hebamme direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.
Über den genauen Umfang der erstattungsfähigen Leistungen informieren wir Sie zu Beginn unserer Zusammenarbeit.
Sie stimmen der für die Abrechnung erforderlichen Datenverarbeitung zu und bestätigen, dass Ihnen hierzu eine gesonderte Patienteninformation zum Datenschutz ausgehändigt wurde.
Im Rahmen der Leistungsabrechnung werden die erforderlichen Daten an die Abrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse übermittelt.
Sie quittieren der Hebamme / Hebammengemeinschaft die erbrachten Leistungen auf der dafür vorgesehenen Versichertenbestätigung.
Privatpatientinnen: Als Privatpatientin erfolgt die Abrechnung der Leistungen über unseren Abrechnungspartner AZH (Abrechnungszentrale für Hebammen). Mit der Unterschrift dieses Vertrages erklären Sie sich automatisch damit einverstanden.
In Ihrer Schwangerschaft können Sie folgende Leistungen von uns erhalten, welche von Ihrer Krankenkasse übernommen werden:
Beratung
Basisdatenerhebung und individuelles Vorgespräch
Schwangerenvorsorge einschließlich Entnahme von Körpermaterial zur Durchführung notwendiger Laboruntersuchungen
Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und bei Wehen
Bei dem Wunsch nach einer Geburtsbegleitung wird dieser Behandlungsvertrag durch die Vertragsanlage „Beleggeburt“ ergänzt.
Während der Wochenbettzeit übernehmen die Krankenkassen folgende Hebammenleistungen:
Pro Tag bei Bedarf zwei Hausbesuche in den ersten 10 Tagen nach der Geburt.
Anschließend stehen Ihnen weitere 16 Kontakte (inklusive telefonischer Beratungen) innerhalb der ersten 12 Wochen sowie weitere 8 Kontakte bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsfragen bis zum Ende der Stillzeit zu.
Meldepflicht nach der Geburt: Bitte informieren Sie uns direkt per SMS nach der Aufnahme im Kreißsaal sowie nach der Geburt Ihres Kindes, damit die Hausbesuche eingeplant werden können und Sie bei Bedarf noch am Entlassungstag (bei ambulanten Geburten) oder am Folgetag besucht werden können. Melden Sie sich bitte ein weiteres Mal, sobald Sie wissen, wann Sie nach Hause gehen, um die Uhrzeit für den ersten Besuch abzusprechen. Sollte dies nicht erfolgen, kann keine zeitnahe Betreuung gewährleistet werden. Sollten wir erst nach Tagen erfahren, dass Sie zu Hause sind, können keine freien Kapazitäten garantiert werden.
Zeitfenster Hausbesuche: Aufgrund unterschiedlicher Anfahrtswege, unterschiedlicher Dauer der einzelnen Hausbesuche und eventueller Notfälle kann die ausgemachte Uhrzeit um 90 Minuten (+/-) der vereinbarten Zeit variieren. Bei größeren Zeitabweichungen melden wir uns telefonisch.
Ausfallgebühr bei Abwesenheit: Sollten wir Sie während dieser vereinbarten Zeit nicht zu Hause antreffen, wird Ihnen dieser Aufwand mit 50 Euro privat in Rechnung gestellt.
Ein Hausbesuch dauert in der Regel ca. 20 bis 60 Minuten.
Die Gebührenordnung sieht die Vergütung von maximal 25 gefahrenen Kilometern vom Wohnsitz / der Praxis der Hebamme zu Ihrem Haus vor. Sollte diese Entfernung überschritten werden, müssen die mehrgefahrenen Kilometer von Ihnen selbst getragen werden (0,81 Euro/km).
Falls Sie uns eine Kostenübernahmebescheinigung Ihrer Krankenkasse für den Mehraufwand vorlegen können, rechnen wir diese gerne mit Ihrer Kasse ab; in diesem Fall entfällt Ihre Kostenbeteiligung.
Falls Sie mehr Besuche wünschen, als an abrechenbaren Leistungen mit Ihrer Kasse vorgesehen sind, können Sie diese in Anspruch nehmen; die Kosten hierfür müssen jedoch von Ihnen selbst übernommen werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle unserer Verhinderung (Fortbildung, Krankheit oder Urlaub) wird eine Kollegin, die wir Ihnen rechtzeitig nennen, die Vertretung übernehmen.
Unter der angegebenen Telefonnummer sind wir in der Regel von montags bis mittwochs zwischen 11:00 und 13:00 Uhr erreichbar. Sollten wir nicht persönlich zu sprechen sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht oder senden Sie eine SMS. Wir melden uns bei dringenden Anfragen so schnell wie möglich zurück. Bitte hinterlassen Sie immer eine Nachricht mit Ihrer Anfrage.
Nachrichten per Kommunikations-App und über soziale Netzwerke wie „WhatsApp“ können von unserer Seite nur zur Terminabsprache genutzt werden, da es uns nicht möglich ist, Ihre Daten dort entsprechend zu schützen. Sollten Sie uns dennoch auf diesem Wege kontaktieren, geben Sie uns automatisch die Erlaubnis, Ihnen auch über das gewählte Portal zu antworten.
Notfälle: Außerhalb unserer telefonischen Erreichbarkeit und der Öffnungszeiten Ihres Gynäkologen oder Kinderarztes wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Klinik oder rufen Sie in dringenden Notfällen den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In seltenen Fällen kommt es berufsbedingt zu kurzfristigen Absagen von Terminen durch uns. In diesem Fall werden wir Ihnen so schnell wie möglich einen Ersatztermin anbieten.
Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings jeweils eigenständig. Für die Tätigkeit im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, werden wir Sie in ärztliche bzw. klinische Behandlung weiterleiten. In diesem Fall entsteht zu der ärztlichen Person bzw. Klinik ein selbständiges Vertragsverhältnis. Wir haften nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie denen der in die Betreuung involvierten (ungeborenen/geborenen) Kinder entnehmen Sie bitte der diesem Vertrag als Anlage beigefügten Patienteninformation zum Datenschutz.
Alle Hebammen sowie Vertretungskolleginnen unterliegen der Schweigepflicht und sind zur Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzes verpflichtet.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes, einer Klinikeinweisung sowie in Zeiten von Vertretungen stellen wir der jeweiligen vertretenden Hebamme oder Klinik Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Ihnen erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Folgende Kosten werden von Ihrer Krankenkasse gegebenenfalls nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden:
Wenn keine gültige Mitgliedschaft bei der angegebenen Krankenkasse besteht.
Wenn Leistungen bei mehreren Hebammen außerhalb unserer Hebammengemeinschaft in Anspruch genommen werden und das erstattungsfähige Kontingent hierfür überschritten wird.
Versäumte Termine: Einzeltermine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sind Selbstzahlerleistungen und werden zum Satz der gültigen Privat-Hebammengebührenverordnung NRW in Rechnung gestellt.
Verwendete Hilfsmittel insbesondere für die Still- und Wochenbettzeit.
Andere private Wahlleistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, die von Ihnen ausdrücklich erwünscht werden. Diese werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Kursabsagen (Ausfallpauschale): Für gebuchte Kurse, die nicht bis mindestens vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich bei uns abgesagt werden, entsteht eine Ausfallpauschale:
Geburtsvorbereitungskurs: 150 Euro pro angemeldete Person (ausgenommen bei vorheriger Entbindung)
Rückbildungskurs: 120 Euro
Sonstige Selbstzahlerkurse: Bei allen anderen Selbstzahlerkursen wird die angegebene volle Kursgebühr in Rechnung gestellt.
Massagen: Gebuchte Massagen, die nicht innerhalb von 24 Stunden vorab schriftlich abgesagt wurden, werden mit dem vollen Betrag in Rechnung gestellt (45 Min. = 90 Euro / 60 Min. = 120 Euro).
Die Hebammengemeinschaft bildet im Rahmen verschiedener außerklinischer Einsätze des Hebammenstudiums Studentinnen aus. Mit Abschluss dieses Vertrages stimmt die Leistungsempfängerin zu, dass Studentinnen die Arbeit und Betreuung der Leistungsempfängerin begleiten dürfen.
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch eine solche Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
Hiermit melde ich mich zur Betreuung in der Schwangerschaft / zur Wochenbettbetreuung an und versichere, Mitglied der von mir angegebenen Krankenkasse zu sein. Sollte sich meine Krankenkassenzugehörigkeit verändern, teile ich dies unverzüglich mit.
Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sollten Sie unsere Betreuung doch nicht in Anspruch nehmen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit.
Ich habe den Behandlungsvertrag, die AGB sowie die Patienteninformation zum Datenschutz gelesen und bin damit einverstanden. Eine Kopie hierzu habe ich erhalten.
Hebammenpraxis Kleine Wunder
Beleghebammenteam Brühl Karanatsios Beesé Kirchner Partnerschaft